Anti-Gewalt-Training
Der Verein Sprungbrett bietet seit Ende des Jahres 2012 Anti-Gewalt-Trainings (AGT) an. Die lokale Presse hat darüber berichtet. Hier finden Sie den Bericht.
Das im AGT angebotene Deeskalationstraining und das stressindizierte Rollenspiel in der Abschlussprüfung führt Christian Batori (Sebstverteidigung und Gewaltprävention) von der WingTsun - Schule Soltau durch.
Zielgruppe/ Zugang/ Rahmenbedingungen
Das Anti-Gewalt-Training ist ausschließlich für männliche Gewalttäter im Alter von 14 bis 21 Jahren ausgerichtet, die
- wegen Gewaltdelikt(en) verurteilt wurden (§ 10 JGG, § 17 JGG in Verbindung mit §21 oder §57 JGG). Dazu zählen insbesondere die Delikte der Körperverletzung, des Raubes, der Bedrohung und der räuberischen Erpressung.
- Gewalt als eine einfache situationsbedingte Form von Konfliktlösung (Bewältigungsstrategie) ansehen
- eine geringe Frustrationstoleranz haben
- Einschüchterungen und Bedrohungen gezielt einsetzen, um Macht auszuüben.
Nicht aufgenommen werden, Jugendliche die
- Sexualstraftaten begangen haben
- unter einer akuten Drogen- und/ oder Alkoholabhängigkeit leiden
- die unter einer Persönlichkeitsstörung leiden
Der Zugang erfolgt über eine gerichtliche Verurteilung. Im Vorfeld der Verhandlung muss der Kontakt über die Jugendgerichtshilfe/ Jugendamt mit uns hergestellt werden. In einem Vorgespräch entscheiden wir über die Eignung des Jugendlichen für das Anti-Gewalt-Training.
Das
Gruppenangebot wird als geschlossene Gruppe durchgeführt, wobei die
Teilnehmerzahl abhängig ist von der
Gruppenkonstellation und sich aus
mindestens 5 bzw. maximal 8Teilnehmern
zusammensetzt. Der zeitliche Rahmen sowie Uhrzeit und Dauer der einzelnen
Trainingseinheiten werden mit jeder Gruppe individuell vereinbart und ist
bedarfsorientiert. Jeder Jugendliche muss eine Hausaufgabe zum Thema Gewalt erstellen.
Insgesamt beinhaltet ein Kurs bis zu 25 Gruppensitzungen á 3 Stunden und 4 verpflichtende Einzelgespräche. In der Nachbetreuungsphase werden zwei Gruppensitzungen als freiwilliges Angebot stattfinden. Bei Bedarf können die Teilnehmer zusätzlich Einzelgespräche vereinbaren.
Die Fahrtkosten werden bei Bedarf erstattet, ggt. wird ein Fahrdienst eingerichtet um eine regelmäßige Teilnahme zu gewährleisten.